w11510n3730
eingeweiht
"Aber, im Grossen und Ganzen, leben wir nicht in einem Land, in dem die Meinungsfreiheit an erster Stelle steht bzw stand???? "
Nicht ganz. Zuerst kommt die Menschenwürde, dann die Freiheit der Person, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Glaubens- und Gewissensfreiheit und dann das Recht zur freien Meinungsäußerung.
Ausserdem galt dieses Greundrecht nie unberschränkt : Art. 5 II GG.
Nicht ganz. Zuerst kommt die Menschenwürde, dann die Freiheit der Person, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Glaubens- und Gewissensfreiheit und dann das Recht zur freien Meinungsäußerung.
Ausserdem galt dieses Greundrecht nie unberschränkt : Art. 5 II GG.