wir erinnern uns:
es gab 2017 die mega-razzia "operation josta", bei der in wien und graz einige islamisten festgenommen worden sind.
sauber.
aber, heute las ich folgendes:
13 von den 14 festgenommenen, wurden wieder freigelassen, weil es die staatsanwaltschaft nach 17 monaten nicht zustande bringen konnte, eine anklageschrift zu verfassen. neue beweise seien in der zwischenzeit nicht dazugekommen.
das OLG meinte, man solle zu einer "Enderledigung" kommen... (geiles wort)
also 13 sind heute wieder frei, u.a. nedzad b. aka ebu muhammad, der u.a. den "terror-teenie" lorenz k. unter seine fittiche genommen haben soll.
erst im februar hat man den 2016 inhaftierten mirsad o. fix zu 20 jahren verurteilt, und der richter meinte völlig zurecht, weil der eine "besondere stellung hat", mit "großer strahlkraft".. gibt eben jene die haben the gift of gap..
und im falle der 13 freigelassenen heißt es auch:
...
es gab 2017 die mega-razzia "operation josta", bei der in wien und graz einige islamisten festgenommen worden sind.
sauber.
aber, heute las ich folgendes:
13 von den 14 festgenommenen, wurden wieder freigelassen, weil es die staatsanwaltschaft nach 17 monaten nicht zustande bringen konnte, eine anklageschrift zu verfassen. neue beweise seien in der zwischenzeit nicht dazugekommen.
das OLG meinte, man solle zu einer "Enderledigung" kommen... (geiles wort)
also 13 sind heute wieder frei, u.a. nedzad b. aka ebu muhammad, der u.a. den "terror-teenie" lorenz k. unter seine fittiche genommen haben soll.
erst im februar hat man den 2016 inhaftierten mirsad o. fix zu 20 jahren verurteilt, und der richter meinte völlig zurecht, weil der eine "besondere stellung hat", mit "großer strahlkraft".. gibt eben jene die haben the gift of gap..
und im falle der 13 freigelassenen heißt es auch:
artikel.Nach Ansicht des Gerichts sind die nunmehrig Enthafteten weiterhin dringend tatverdächtig. Auch die lange Untersuchungshaft sei zumindest bis jetzt aufgrund der Schwere des Delikts noch gerechtfertigt gewesen. Eine neuerliche Fortsetzung der Haft sei jedoch wegen "Schwierigkeiten des Ermittlungsverfahrens" nicht mehr zu begründen.
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