• *****
    Achtung Derzeit ist die Registrierfunktion deaktiviert. Wer einen Account möchte: Mail an wahrexakten @ gmx.net mit Nickwunsch. Geduld, es kann etwas dauern, bis Ihr eine Antwort bekommt.
    Wir danken für Euer Verständnis!
    *****

Geheimorganisation "Schleiereule" - Jagd auf NS Verbrecher

ein erstaunlicher vorgang:

"Der Standartenführer und Musterschüler des Reichsführers SS Heinrich Himmler wurde in der Folge wegen Massenmords von einem US-Militärgericht zum Tod durch den Strang verurteilt. 1951 zu lebenslanger Haft begnadigt, kam er sieben Jahre später endgültig frei. Danach verlor sich die Spur."
 
nein es geht um den standartenführer und musterschüler von himmler, moment, der hiess martin sandberger und ist dieses jahr gestorben.

und wer hat sich für seine begnahdigung eingesetzt? politiker von cdu und spd sowie die zahlreichen richter welche die brd einfach aus der ns-zeit übernommen hatte.
 
Ein ehemaliger (inzwischen verstorbener anm.) KZ-Wärter wurde mittels
VR Nachbildung des Lagers Auschwitz der Lüge überführt.

Die VR bewies,dass er entgegen seiner Behauptung -nichts von Verbrechen mitbekommen zu haben- sehr wohl Zeuge gewesen sein muss.

Artikel.... Virtual Reality überführt KZ-Wärter
 
@ Viennatourer

wenn man das auseinander flickt hat für mich der Link keine ausreichende Beweisführungen, wie bemisst man von einem Ort, aus einer anderen Zeit zu behaupten Zeuge und Schuldiger an 170.000 Menschen gewesen zu sein.

Bevor jetzt gleich wieder heftig geschimpft wird muss ich sagen die Nummer mit den alten Säcken vor Gericht zu ziehen und noch schnell schuldig zu sprechen fällt unserer Justiz ja zeitig ein und ist in meinen Augen lächerlich und sind die selben Methoden wie sie zur Ns zeit ebenfalls durchgeführt wurden.

also Viennatourer das ist keine Kritik an dir, ich beziehe mich auf den Artikel aus deinem Link, aber du hast es schon treffend geschrieben

er muss Zeuge gewesen sein, nicht kann oder bewiesen ,er muss!


mfg
 
@nussecke: als wache auf einem Posten hat man nun mal gewisse Sichtlinien innerhalb denen auch während der Dienstzeit nachweislich etwas passiert ist - wenn der Angeklagte behauptet hat, von seinem Posten aus nichts von dem (gut nachgewiesenen und dokumentierten) Massenmord gesehen zu haben und die Rekonstruktion eben beweist, dass die Sichtlinien gegeben waren, dann hatte der Angeklagte entweder eine sehr selektive Sehstörung oder er eben hat gelogen - wo ist das Problem?

Diskordische Grüße!!!
 
Ich glaube das auch nicht, das mam in einem KZ arbeiten kann und das nicht weiß, wozu es da ist.

noch schnell schuldig zu sprechen fällt unserer Justiz ja zeitig ein und ist in meinen Augen lächerlich
In erster Linie gehts auch nicht darum, die Schuldigen noch zu bestrafen, sondern um eine Gewissheit zu bekommen. Es gibt noch Überlebende, Nachkommen usw. für denen es wichtig ist.
Und das ist nicht lächerlich und auch braucht es Zeit, bevor der Schock und das Entsetzen abklingt um eine Aufarbeitung zu beginnen.
Dem Wärter blieb aus Eigenschutz vielleicht gar nichts anderes übrig außer es zu leugnen und es ist offensichtlich auch zweitrangig. Es geht um die Gewissheit, das er es gesehen hat. So hab ich das verstanden.
 
@ wissender

alles richtig was du geschrieben hast, aber ich habe mich nicht auf die Tatsache bezogen das er da stand wo er stand.

Was er gesehen hat weis nur er!

Ich will nur deutlich machen wie schnell hier wer zu welchen Maß schuldig gemacht wird, mit Bemessungen was einem Tribunal gleich kommt und mit anderen Sachen aus der heutigen Zeit wird sich schwer getan.

Des weiteren betone ich nochmal das fällt unserer Justiz sehr zeitig ein die alten aus ihren Betten zu ziehen.

mfg
 
Ich will nur deutlich machen wie schnell hier wer zu welchen Maß schuldig gemacht wird

Wenn man in einem KZ gearbeitet hat, ist man schuldig. Schuldig der Beihilfe an Mord. Das ist ein Fakt!
Und die Verjährungen wurden zu Recht in diesem Fall abgeschafft, was gut ist.
Sprich der Wärter war sowieso schuldig bis zur Verjährung.
 
Was er gesehen hat, weiß nur er

@Nussecke:
Und das, was er darüber aussagt, nicht gesehen zu haben kann eben widerlegt werden...in Gerichtsprozessen wird sich in der Regel auf bestimmte Aussagen berufen, welche es eben zu be- oder widerlegen sind und ich gehe mal davon aus, dass eine VR-Rekonstruktion nicht mal eben so auf eine schwammige Formulierung wie „ich habe nichts gesehen“ veranlasst worden ist - typischerweise wird da von der Staatsanwaltschaft konkret nachgehakt bzw. Den Schuldigen nach Details befragt, um die Aussage auf Widersprüche abzuklopfen...und eben einer dieser Widersprüche wurde eben mit der VR-Rekonstruktion geklärt (Stichwort: sichtwinkel)

Nach dieser Logik:
Was er gesehen hat, weiß nur er
Müsste ja automatisch jeder Mord, welcher nicht im Besein eines Zeugen oder einer Kamera geschieht, unverhandelbar und der Täter somit freizusprechen sein

Diskordische Grüße!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich bin nicht auf die Schuldfrage eingegangen, das steht außer Frage,
daher verstehe ich auch nicht wieso ihr immer wieder alles wiederholt.

mfg
 
Zurück
Oben