yop
Aufhebung der Idee von der Menschenwürde
Du liegst hier daneben,wenn du ev.einem (verurteilten)Verbrecher mit Menschenwürde verteidigen willst.
Denn Menschenwürde bezieht sich auf....
.....alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderer Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben...
.....und nicht auf Einbeziehung bzw.Berücksichtigung von Straftaten.
Das gilt auch in Belgien....
Art. 22
Jeder hat ein Recht auf Achtung vor seinem Privat- und Familienleben, außer in den Fällen und unter den Bedingungen, die durch Gesetz festgelegt sind.
Beachte vor allem...."unter den Bedingungen,die durch Gesetz festgelegt sind"
denn das inkludiert,dass man sich nicht nur darauf berufen kann,sondern auch ......an solche zu halten hat.
dass die Aufhebung der Idee von der Menschenwürde in bestimmten Fällen berechtigt, sogar notwendig ist?
Schon,nämlich dann wenn es notwendig ist Menschenrecht/würde von anderen zu verteidigen,wenn diese durch Straftaten;auch durch "mögliche",gefährdet werden.
Und wer sollte diese Aufgabe deiner Meinung nach übernehmen?
Das widerum ist eine Verantwortung die Ich nicht tragen will!
Na,wenn man welche findet,die diese Leute auf die Gesellschaft loslässt,werden sich auch welche finden die das verhindern;-))
Man könnte ja auch jenes Geld,das man bei Bewährungshilfe und Resozialisierungsarbeit einspart,dann in -mehr-Wachpersonal investieren.
Ich halte es auch für vertretbar,dass man solche Leute auch schon mal-für- die Gesellschaft arbeiten lässt,stand ständig die Gesellschaft für-sie-aufkommen zu lassen.
Das läge dann wohl zumindest auch im demokratischen Grundverständnis eines "Miteinander",welches anscheinend völlig abhanden gekommen ist,bzw. als nicht mehr "zeitgemäß" zu gelten scheint.
mfg.vt