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2+4 Vertrag mal nebenbei gebrochen

Mango

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"Atom- und Chemiewaffen, Explosivstoffe und Trägergeräte

Der Leipziger Flughafen wird zum Drehkreuz für Großwaffentransporte
In Leipzig wird im Moment der Bau eines riesigen militärischen Spezialflughafens in Angriff genommen. Unter dem Vorwand, einen Flughafenausbau zu benötigen, weil die internationale Frachtorganisation DHL in Leipzig ihre Luftfrachtzentrale einrichten will, wird ein nach Osten vorgeschobener militärischer Riesenflughafen vorbereitet, der „ein Drehkreuz von Großwaffentransporten" werden soll, einschließlich Chemie- und Atomwaffen.


Ganz nebenbei wird damit auch noch der Zwei-plus-Vier-Vertrag gebrochen."

"Die Nutzung des Flughafens Leipzig wird u.a. ausdrücklich darauf ausgeweitet, daß militärisches Gerät durch ausländische Soldaten nach Leipzig verbracht und dort verladen wird. Diese Nutzung steht in offenem Widerspruch zu Artikel 5, Absatz 3 des völkerrechtlich bindenden Vertrages vom 12.09.1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag), mit dem die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zustimmten. Demnach ist es verboten, ausländische Truppen und Atomwaffen auf dem früheren DDR-Territorium zu stationieren oder dorthin zu verlegen - eine Regelung, die russischen Forderungen folgte."



http://www.rbi-aktuell.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=5&idart=2826

wie wird wohl die EU reagieren?
ist der Vertragsbruch berechtigt? was denkt ihr...
 
tjo, auch das mit den cia flügen über österreich wird wieder in der versenkung verschwinden...
 
Nun in Art. 5 III steht ja nicht ausländische Streitkräfte oder Atomwaffen oder ihre Träger,
sondern: " Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder ihre Träger...",
also die Kombination der beiden Punkte erfüllen den angsprochenen Tatbestand, nicht schon jeder einzelne. In den englischen & französischen Ausfertigungen steht´s auch so. Die Russische kann ich nicht lesen.
Solange sie es trennen (nur Truppen/ nur Atomwaffen) gibt es formal gesehen glaub ich keine Probleme.

Zu dem ist fraglich, ob die Begriffe "Stationierung" und "Verlegung" im Vertragssinne ebenso verstanden werden, wie in unserem Laienverständnis.
Außerdem hat sich ja auch die politische Lage zwischen den NATO Staaten und der ehemaligen UDSSR drastisch verändert. Könnte mir vorstellen - und das macht man ja so in den Fällen, in man nicht den ganzen Vertrag über den Haufen werfen will - dass sie den Vertrag aufgrund der "veränderten Geschäftsgrundlage" einfach anpassen. Immerhin sollen ja auch russische Maschinen dort rumstehen.


Vielleicht sehe ich das auch zu formal - juristisch.
(ach ja...ne Antonov kostet keine 1,2 Milliarden! Bei 6 Stück zusammen stimmt´s wieder und entspricht damit dem voraussichtlichen Preis eines A 380)

Der Vertrag selber:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/geschichte/Zwei-Plus-Vier-Vertrag.pdf
 
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