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Betreten von verlassenen Häusern/Anlagen/Grundstücken?

Ravyn

innerer Zirkel
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10. Juni 2011
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Bayern
Hallo!

Da ich momentan Semesterferien habe, kann ich mich wieder mal ein paar PUs widmen. Ich habe in meiner Umgebung einige verlassene Häuser, Höfe und andere Grundstücke ausgemacht, deren Geschichten ich nicht oder nur teilweise recherchieren konnte. In Ermangelung einer entsprechenden Gruppe bin ich gezwungen, bei Tag zu gehen (alles andere wäre mir alleine zu gefährlich) und habe auch nur meine Kamera und ein Diktiergerät als Ausrüstung. Sprich, ich bin sehr laienhaft unterwegs, aber gut. Ich kann leider auch nicht zu bekannteren Spukorten fahren, weil ich derzeit eben keine Gruppe habe und mir wahrscheinlich dann doch ohne Begleitung ein bisschen in die Hose machen würde, wenn irgendwas unvorhergesehenes passiert und ich nicht recht eilig wieder nach Hause kann. Abgesehen davon finde ich solche 'abgegrasten' Orte doch oft recht langweilig und außerdem würde es mich nerven, wenn da noch mehr Leute auf PU wären.

Also gut. Ich habe die Grundstücke rausgesucht, war auch schon dort (natürlich, sonst wüsste ich bei den meisten nichts darüber) und es ist so, dass es da keine Zäune gibt bzw. Zäune, die schon halb eingefallen sind und somit nicht mehr als Hindernis zu werten wären, es kümmert sich also niemand darum. Teilweise sind vor Gebäuden/Schuppen dann 'Betreten verboten'-Schilder angebracht, die ich selbstverständlich respektieren werde, auch zu meiner eigenen Sicherheit, die werden da ja nicht ohne Grund hängen. Bei anderen Gebäuden ist es so, dass sie noch nicht mal abgeschlossen sind.

Da ich leider keine Grundstücksbesitzer ausfindig machen konnte, von denen ich mir die Erlaubnis zum Betreten hätte geben lassen können, wollte ich mal fragen, wie es denn aussieht mit dem betretener fremder, aber verlassener Grundstücke oder Gebäude. Wann darf man rein, wann nicht?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Ravyn
 
Du hast Dir die Antwort ja schon selber gegeben: "Betreten fremder Grundstücke" bedeutet, dass dieses Grundstück jemandem gehört und Du daher keine Befugnis hast, dieses zu betreten.

Also lass Dich nicht erwischen.
 
Und ob der Zaun noch in Ordnung ist oder nicht spielt auch keine Rolle..außer, dass du dann leichter aufs Grundstück kommst^^
 
ich schließe mich da an, egal wie verfallen es ist oder ob sich wer drum kümmert es bleibt unbefugtes betreten bis hin zum einbruch.

du darfst dich net erwischen lassen und ich glaube auch nicht wirklich dass da wer kontrollieren geht, immerhin hat er sich rechtlich gesehen abgesichtert mit dem zaun und den schildern also auch wenn dir was passiert kann das dem besitzer ziemlich egal sein, er haftet nicht dafür und wenn es wirklich ungepflegt ist dann dürfte es dem besitzer auch egal sein was damit passiert
 
Wenn das Grundstück spannend aussieht, dann würden mich derartige Schilder nicht hindern. ; )
 
@fearyou Mich schon, weil ich keine Lust habe, mir irgendwelchen Ärger einzuhandeln, deswegen frage ich ja hier ;)
 
Aber die Wahrscheinlichkeit, dass (nachts) an solchen Orten irgendwelche Aufsichtspersonen sind, ist doch eher gering.

Rechtlich gesehen ist es natürlich nicht erlaubt.
 
Zieh dich einfach sportlich an und nimm kein Equipment mit, dass du lange auf-/abbauen musst. :)
 
Wegrennen mit einem kaputten Fußgelenk ist keine besonders gute Option ;)
 
Dann musst du in Kauf nehmen, dass man dich womöglich fängt, dich in ein verlassenes und heruntergekommens Gebäude verschleppt, dich dort in einen dunklen Raum sperrt und nie mehr herausholt. : D
 
Wer mich entführt, gibt mich nach spätestens zwei Tagen freiwillig wieder zurück XD
 
Ich würde nie auf Grundstücke gehen, die entsprechende Sicherungen (Zäune, Verbotsschilder, irgendwelche Gefahrenhinweise etc.) aufweisen, ohne vorher den Besitzer um Erlaubnis zu fragen. Lässt sich der Besitzer nicht ermitteln oder verweigert er die Erlaubnis...Pech gehabt. Denn wenn du trotzdem hingehst und dich sieht jemand und/oder dir passiert etwas, dann musst du nicht nur die Kosten selber tragen, sondern kriegst ggf. noch dazu eine Anzeige an den Hals, die von Hausfriedensbruch bis Einbruch reichen kann.
Eine alte Bekannte von mir kam mal nur deswegen aus so einer Sache raus, weil der - zunächst nicht ermittelbare - Besitzer eines solchen (im übrigen mit Zaun gesicherten) Grundstückes sie kannte. Ich habe ihr was-weiß-ich-wie-oft davon abgeraten, dieses Grundstück ohne Erlaubnis zu besuchen... aber wer nicht hören will... Der Besitzer sagte dann später demjenigen, der meine Bekannte angezeigt hatte, dass sie das Grundstück betreten dürfe und dass sie wohl nur vergessen hätte, ihm bescheid zu sagen. Er sei deswegen zwar nicht erfreut, würde aber darum bitten, die Anzeige fallen zu lassen, was dann auch passierte. Das war ihr, glaube ich, eine Lehre, denn mit soviel Kulanz und Zufällen kann man eben nicht rechnen.

Klar, man denkt automatisch "Das ist so verwildert, dann interessiert es eh niemanden", aber das kann man nie genau wissen. Da muss nur ein Nachbar, der den Besitzer kennt - zur für dich ungünstigen Zeit - aus dem Fenster sehen, dich erkennen bzw. da rumlaufen sehen und schon ist es passiert.

Versuch vorher auf jeden Fall den entsprechenden Besitzer zu finden und wenn du ihn gefunden hast, frage um Erlaubnis. Eventuell wirst du die nur unter der Auflage bekommen, dass der Besitzer dich begleitet, denn er kennt sich aus, weiß wo welche Gefahren lauern usw. Wenn du keine Erlaubnis bekommst...schade, aber nicht zu ändern.
 
@ Ravyn

Wenn du Probleme mit dem Gelenk hast, würde ich vielleicht sowieso nicht alleine gehen, sondern wenigstens eine Person mitnehmen. Du weißt ja nicht vorher, in welchem Zustand genau diese Gebäude sind, sondern kannst es nur ungefähr einschätzen. Wenn irgendwas einstürzt oder sonstwas passiert, ist es besser nicht allein zu sein. Davon abgesehen, dass das meiste eh verboten sein wird, aber das bleibt ja jedem selbst überlassen ob er es riskiert oder nicht. ;)
 
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