• *****
    Achtung Derzeit ist die Registrierfunktion deaktiviert. Wer einen Account möchte: Mail an wahrexakten @ gmx.net mit Nickwunsch. Geduld, es kann etwas dauern, bis Ihr eine Antwort bekommt.
    Wir danken für Euer Verständnis!
    *****

Das Kinderheim des Grauens

Re »Runder Tisch« in Berlin re "Kinderheime des Grauens" in Deutschland

Ausschlaggebender ! GERICHTSTERMIN im Berliner Kammergericht ( Berlin-Schöneberg ) Do. 13.08.2009, 10:00, ( im wesentlich betreffend: ) „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ -v- Antje Vollmer im Kampf um das Recht des Vereins an der Teilnahme am »DIALOG« / »DISKURS« / »DISKUSSION« / »BESPRECHUNG« / »VERHANDLUNG« / »NEGOTIATION« mit Staat und Kirchen und Großunternehmen ( „Verursachern“ und „Anspruchsgegnern“ ) um »Rechenschaftsablegung«, »authentische, ernsthafte und vollständige Geschichtsaufarbeitung«, »Schuldanerkenntnis«, »aufrichtige Entschuldigung«, »Sühne tun«, »Wiedergutmachung leisten«, »Entschädigung leisten«, »Schadenersatz zahlen« – a total apolgy and all that is part of that ( was damit gemeint ist kann in dem im Jahre 2004 in der englischen Sprache herausgebrachten Sachbuch "On Aplogy" by Aaron Lazare nachgelesen werden ).

Und siehe auch das detailierte und extensive vom Vorstand des „Verein ehemalige Heimkinder e.V.“ gegebene Medieninterview in MIZ 2. Heft 2009 ( August 2009 ) @ http://www.miz-online.de/node/181 zum Thema.
 
Und immer noch alles beim alten. Ich werde das Abo zu diesem, eigentlich interessanten Thema, löschen.
 
Nunja Kaschka,

bei den Postings von "Ehemaliges Heimkind" handelt es sich um vorgefertigte Newsartikel, die er in zahlreichen Foren verbreitet. Leider mit dieser etwas aufdringlichen Einfärbung.

Für viele sicher ein Ärgernis, aber soll ich ihn deswegen sperren? Man kann ihn nur bitten auf Fragen einzugehen und die Formatierungen entsprechend anzupassen. Aber im Prinzip verstößt seine Art zu posten nicht gegen die Boardregeln oder Postingrichtlinien. :keineahnung:
 
Niemand hat etwas von sperren gesagt und um Diskussion wurde ja schon gebeten. Worauf das Heimkind nicht reagiert hat. Darum klinke ich mich aus.
Und vielleicht nicht nur ich, somit hat er/ sie das Gegenteil von dem erreicht, was beabsichtigt war. Nämlich Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken.
Aber jedem das seine.
 
Hm eigentlich schade drum, ich könnte höchstens noch den Vorschlag machen, dass eben diese Beiträge ignoriert werden und weiter über das Thema diskutiert wird...Weil es ist wirklich schade, wenn sich Leute wegen sowas vergraulen lassen...:oconfused:

MfG,
Lilith
 
Ein Ehemaliges Heimkind traut sich nicht mehr...

Ich wollte darauf hinweisen, daß das »Ehemaliges Heimkind« möglicherweise [ ... ] leidet.
Wenn ich mir jetzt einfach mal »Trinity« nachmache und nur kommentarlos einen Link setze wird man mich hoffentlich nicht auch DAFÜR kritisieren.

http://www.heimkinderopfer.blogspot.com

Geht es HIER – bei DIESEM ERNSTEN THEMA – um Stil oder um Substanz ?

Oder will man mir HIER jetzt auch noch zu meinem Lebensabend täglich Angst einjagen, sodaß ich jedesmal in Panickschweiß ausbreche wenn mich wieder HIER her begebe und überhaupt fürchte wiederzukommen ?

Es fällt mir schwer genug...
denn meine täglich Sprache ist Englisch ( Deutsch ist Zweitsprache für mich - ich lebe schon 45 Jahre lang in Australien; und ich habe keine Helfer hier an die ich mich wenden kann; ich mache alles alleine und deutsche Wörterbücher sind meine ständigen Begleiter dabei - die Farbe hilft mir beim Denken und Formulieren von gramatisch korrekten Texten in Deutsch ).

Wenn Ihr DIESES THEMA diskutieren wollt, gut - und wenn nicht, dann eben nicht.

Mit freundlichen Grüßen aus fernem Lande.

Martin
 
Naja es will dich hier sicherlich niemand vergraulen oder deine Erlebnisse verharmlosen bzw. schlecht machen. Es geht nur darum, dass deine Beiträge zum einen recht wirr, aber auch plump wirken, weil du immer nach dem selben Schema postest und überhaupt nicht auf eventuelle Fragen der User eingehst. Das wirkt dann so, als ob du alles und jeden hier ignorieren würdest.

Naja es steht dir ja frei, ob du hierherkommst oder nicht, aber Angst einjagen möchte dir hier sicherlich niemand, dafür ist das Thema denke ich einfach zu ernst.

MfG,
Lilith
 
Wenn ich mir jetzt einfach mal »Trinity« nachmache und nur kommentarlos einen Link setze wird man mich hoffentlich nicht auch DAFÜR kritisieren.

geschenkt.

Es fällt mir schwer genug...
denn meine täglich Sprache ist Englisch ( Deutsch ist Zweitsprache für mich - ich lebe schon 45 Jahre lang in Australien; und ich habe keine Helfer hier an die ich mich wenden kann; ich mache alles alleine und deutsche Wörterbücher sind meine ständigen Begleiter dabei - die Farbe hilft mir beim Denken und Formulieren von gramatisch korrekten Texten in Deutsch ).

ist doch in ordnung, vor allem, wenn du es erklärst, denn standard ist diese art des postens nicht.
 
Heime betreffendes 1969 RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger

.
1969 RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger, worin bestätigt wird, daß „weite Teile der Fürsorgerziehung“ „verfassungswidrig“ sind und waren ( in Auftrag gegeben von der Hessischen Landesregierung ?! )

Wörtliche Auszüge aus dem RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger, vom 8. Juli 1969, worin bestätigt wird, daß „weite Teile der Fürsorgerziehung“ „verfassungswidrig“ sind und waren.

Zur Verfügung gestellt am Montag, 4. Januar 2009 um 16:00 Uhr MEZ von »commont« ( = Dr. Carlo J. Burschel / BURSCHEL, Carlo / CBurschel / Carlo Burschel ) im Diakonie-Forum im Thread »Neues aus dem Heimarchiv« @ http://www.diakonie-forum.de/themen...er/p12738-neues-aus-dem-heimarchiv/#post12738


ALL,

was Prof. Denninger für die Fürsorgeerziehungsheime konstatiert, gilt natürlich in verstärktem Maß für die übrigen Heimformen.


c. [ »commont« - Dr Carlo J. Burschel / BURSCHEL, Carlo / CBurschel / Carlo Burschel
( Jg. 1962 ), Lehrbuch-Autor und Herausgeber, u.a. „Umwelt“ / „Systeme“ / „Industrieformen“ / „Politikwissenschaft“ / „Unternehmen“ / „Kunst“ / „Antiquarien“ / »„Heimarchiv“ von Dr. C. Burschel«; seit 29. Mai 2009 vielfältiger und regelmäßiger Kommentator im Diakonie-Forum; und der jetzt auch dem ungefähr Mitte November 2009 ins Leben gerufenen „Betroffenen-Arbeitskreis Runder Tisch Heimerziehung“ angehört.
]

Wörtliche Auszüge aus dem Gutachten ( Tippfehler gehen zu meinen Lasten )

„Jugendfürsorge und Grundgesetz“
Verfassungsrechtliche Leitgesichtspunkte für Maßnahmen der Freiwilligen Erziehungshilfe und der Fürsorgeerziehung



Prof. Dr. E. Denninger
Johann-Wolfgang-Goethe-Univeristät Frankfurt
Lehrstuhl für Öffentliches Recht II
8.7.1969


[ Zitate ! ]

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein „Recht auf Erziehung“ ( § 1 Abs. 1 JWG ), d.h. auf Entwicklung und Ausbildung derjenigen Fähigkeiten, die eine selbstverantwortete Existenz im beruflichen und im privaten Leben sowie in einer demokratischen Gesellschaft politisch mündiger Bürger voraussetzt. Die in der hessischen Landesverfassung ( Art. 56 Abs. 4 ) normierten Ziele der staatlich-schulischen Erziehung müssen als richtungsweisend angesehen werden, wo immer der Staat in mittelbarer oder unmittelbarer Verwaltung öffentliche Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

( Anmerkung, c.: Das Gutachten bezieht sich auf die hessischen Verhältnisse, ist aber durchaus übertragbar auf die übrigen Bundesländer. )

Insbesondere sind sie bei der Durchführung der Freiwilligen Erziehungshilfe und der Fürsorgeerziehung zu beachten. Diese Erziehungsziele sind:

1. Heranbilden des jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit.
2. Vorbereitung zu beruflicher Tüchtigkeit und zu politischer Verantwortung.
3. Vorbereitung zum SELBSTÄNDIGEN und VERANTWORTLICHEN „Dienste am Volk und der Menschheit durch Entwicklung der Tugenden: Ehrfurcht, Nächstenliebe, Achtung und Toleranz, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit.

Der „Dienst am Volk und der Menschheit“ wird geleistet, indem der Bürger seinem Beruf nachgeht und seine staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wahrnimmt.

Die Auffassung ( vgl. etwa: Riedel, JWG-Kommentar, 4. Aufl. 1965, Anm. 7, zu § 1 ), der Normierung eines Rechtes auf Erziehung in § 1 Abs. 1 JWG komme nur die Bedeutung eines nicht unmittelbar rechtswirksamen Programmsatzes zu, ist verfassungsrechtlich nicht haltbar. Die staatliche Gemeinschaft ist verpflichtet, bedürftigen Mitbürgern zur Schaffung oder Erhaltung einer menschenwürdigen Existenz Hilfe zu leisten. Das folgt aus dem Auftrag, die Menschenwürde zu schützen ( Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ) in Verbindung mit der Verpflichtung auf den Sozialstaat ( Art. 20, 28 GG ) sowie auf den Grundsatz der Gewährung gleicher Chancen ( Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 1 GG ).

Der Gesetzgeber hat anerkannt, dass dieser staatlichen Pflicht ein subjektiv öffentliches Recht des Bedürftigen korrespondiert ( vgl. § 1 Abs. 2 und § 4 BSHG ).

….
„Erziehungs“-Maßnahmen und -Methoden, welche nicht geeignet sind, die Fähigkeit des Kindes zu selbstverantwortlicher Entscheidung zu entwickeln und zu stärken, welche vielmehr bloße Dressurakte ( Eingewöhnung von Verhaltensmustern durch positive oder negative Sanktionen ) zum Inhalte haben, verstoßen gegen das Prinzip der Anleitung zur Autonomie und sind verfassungswidrig.

Das wäre etwa der Fall, wenn
a) Verstöße gegen geltende Vorschriften der Anstaltsordnung unspezifisch ( d.h. ohne Bezug auf den Umgang mit Geld ) durch Taschengeldentzug bestraft werden;
b) Vor oder nach dem Essen stereotype Spruchformeln eingedrillt werden;
c) die Freizeitgestaltung durch Teilnahmepflichten für bestimmte Veranstaltungen reglementiert und sanktioniert wird;
d) etwa Abschreibeübungen als bloße Ordnungsstrafen und nicht primär um eines bestimmten Lehrerfolges willen auferlegt werden.


Das Recht auf Erziehung umfasst den Anspruch auf eine den Begabungen und Neigungen des Jugendlichen entsprechende Berufsausbildung. Die hier zu treffenden Maßnahmen bedürfen ganz besonderer Sachkunde und Sorgfalt. Der Staat, der dem Jugendlichen durch die zwangsweise Heimunterbringung die persönliche Freiheit weitgehend entzieht und dadurch auch tief in seine Möglichkeiten zur beruflichen Entfaltung eingreift, muss die volle Verantwortung für die Wahrnehmung der beruflichen Entwicklungsschancen des jungen Menschen übernehmen.

Für ein möglichst breit gefächertes Angebot an Ausbildungschancen ist Sorge zu tragen. Es genügt nicht, wenn dem Jugendlichen die Wahl zwischen einer Gärtner-, einer Tischler- und einer Schlosserlehre geboten wird. Neben einer Vielzahl handwerklicher Berufe muss für einen entsprechend begabten Jugendlichen etwa auch die Möglichkeit offen stehen, einen kaufmännischen Beruf zu erlernen. Die Berufsberatung muss eingehend, individuell und unter Anwendung moderner Testmethoden erfolgen. Unter allen Umständen muss versucht werden, den völligen inneren Konsens des Jugendlichen bei der Auswahl des Berufes herbeizuführen. Andernfalls sind schwere Erziehungsschäden zu befürchten. Ist der Jugendliche hinreichend einsichtsfähig, selbst eine verantwortliche Berufswahl zu treffen, so muss ihm die Ausübung dieses Grundrechtes ( Art. 12 I ) in voller Freiheit überlassen bleiben.


In diesem Zusammenhang ist auf die „Richtlinie für Heime im Lande Hessen“ beschlossen vom Landesjugendwohlfahrtsausschuß vom 6.5.1963, Abschnitt V Ziff. 2, hinzuweisen: Berufswahl und Berufsberatung sollen „die berufliche und soziale Umschichtung, die sich in der Gegenwart vollzieht, berücksichtigen. Tätigkeiten, die keine ausreichende Existenzgrundlage bieten oder ein geringes Ansehen in der heutigen Gesellschaft haben, sind abzulehnen.“


Eine Fürsorgeerziehung verfehlt ihren gesetzlichen Auftrag, wenn sie junge Menschen entlässt, die beruflich schlecht oder wirtschaftlich chancenlos ausgebildet sind und nicht zuletzt auch dadurch auf die Bahn des Kriminellen getrieben werden. Eine Fürsorgeerziehung, die sich im praktischen Ergebnis in der Mehrzahl der Fälle als „Vorschule“ für das Gefängnis erweist, d.h. deren Absolventen später überwiegend kriminell werden, ist sinnlos und ohne Daseinberechtigung.

….
Sofern keine spezifische Gegenindikation vorliegen ( Verschwendungssucht, Neigung zum Schuldenmachen, etc. ) ist dem heranwachsenden Jugendlichen nach und nach die volle Verfügung über seinen Arbeitslohn einzuräumen ( abzüglich eines Beitrages zu den Aufenthaltskosten etc. ). Es ist nicht zulässig und pädagogisch falsch, ihn mit einem minimalen Taschengeld ( etwa 2, 50 bis 5,00 DM pro Woche ) abzufinden.

Einschränkungen der persönlichen Freiheit sind nur in dem durch den Erziehungszweck unabdingbar erforderlichen Ausmaß zulässig. Nur bei konkreter Fluchtgefahr sind Beschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit – z.B. nächtliches Verschließen der Heime – zulässig.

...
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, der bei allen in die Freiheitssphäre des Jugendlichen eingreifenden Maßnahmen zu beachten ist, verbietet Regelungen, welche die Heimerziehung zu einer Art Strafvollzug werden lassen oder welche gar Zustände herbeiführen, die selbst für den Strafvollzug als verfassungswidrig anzusehen sind. Als unverhältnismäßiger Eingriff in die persönliche Freiheit – Art. 2, Abs. I und II GG – wäre, auch bei fluchtverdächtigen Zöglingen, die eine nächtliche Zimmereinschließung derart, dass auch ein Aufsuchen der außerhalb gelegene Toilette unmöglich wird, anzusehen.

Werden die Fürsorgezöglinge dadurch gezwungen, ihre Notdurft auf einer Kübeltoilette im gemeinschaftlichen Schlafzimmer zu verrichten, so liegt hierin überdies ein Verstoß gegen das Gebot der Achtung der Menschenwürde. Dies hat das OLG Hamm im Beschluß vom 23.6.1967 ( = JZ 1969, 236 ff mit zust. Anm. v. Würtenberger ) für einen ähnlichen Sachverhalt mit dankenswerter Klarheit herausgestellt.

Andere, gleichfalls die persönliche Freiheit ( Art. 2 Abs. I GG ) bechränkende Maßnahmen können nicht nur im Hinblick auf den erzieherischen Anstaltszweck: Anleitung zur Autonomie – vgl. o. – verfehlt und daher unzulässig sein, sondern auch bereits als unverhältnismäßige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht. Zu denken wäre etwa an folgende Regelungen:

1. Essenszwang, Zwang die Tellerportionen aufzuessen, bei Vermeidung irgendwelcher Sanktionen
2. Matratzenententzug: Verbot an den eingeschlossenen Jugendlichen, sich tagsüber auf sein Bett zu legen, verbunden mit der Sanktion des nächtlichen Matratzenentzuges.
3. Uniformierung durch Kleidervorschriften
4. durch Vorschriften der Haartracht
5. kleinliche Handhabung der Rauchvorschriften
6. Reglementierung der arbeitsfreien Zeit anstelle der Schaffung attratkiver Anregungen und Chancen zur Ausübung von Hobbies innerhalb des Heimes, aber auch zur Pflege des gesellschaftlichen Außenweltkontaktes. Der Jugendliche muss auch Gelegenheit finden können, Beziehunen zu Angehörigen des anderen Geschlechts anzuknüpfen.
7. Beeinträchtigung der körperlichen Integrität durch körperliche Züchtigungen. Es sollte selbstverständlich sein, dass weder Ohrfeigen noch gar Prügelstrafen als erlaubte Disziplinarmaßnahmen angesehe werden können.


Eine Zimmereinschließung ( „Karzer“ ) als disziplinarische Anordnung ist ohne ausdrückliche vorherige richterliche Anordnung aufgrund eines entsprechend rechtsförmlichen Verfahrens absolut unzulässig: Art. 104 Abs. II S. 1 GG. …Im übrigen könnte auch der Richter eine derartige Strafe nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes aussprechen ( Art. 104 Abs. I S. 1 GG ). Eine Berufung auf Anstaltsgewohnheitsrecht oder eine Herleitung aus dem Zweck des Sonderstatus kommt gegenüber der eindeutigen Verfassungsregelung nicht in Betracht.

Die Achtung vor der Menschenwürde des jungen Mitbürgers verbietet grundsätzlich jedes Eindringen der Staatsorgane in den Intimbereich des Zöglings. Hierunter fallen auch alle Versuche der „Bespitzelung“ durch optische „Spione“ in den Zimmertüren ebenso wie die Ausnutzung von Denunziationen seitens der Mitzöglinge o.ä. Hierunter fällt aber auch die heimliche oder offene ausgeübte Kontrolle über ein- oder ausgehende Post der Anstaltsbewohner.


Frankfurt, 8. Juli 1969
gez. Erhard Denninger


Zu Denninger siehe WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Erhard_Denninger


Und siehe auch den sehr langen und detailierten 1973er SPIEGEL-Artikel: DER SPIEGEL 2/1973 ( 08.01.1973 ) »Von da an war ich eine miese Type« @ DER SPIEGEL - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten , worin ebenso – in Bezug auf das 1969er RECHTSGUTACHTEN folgende Passage erscheint: »»»In einem Gutachten bezeichnete der Frankfurter Rechtsprofessor Dr. Erhard Denninger überall [ in den Heimen ] praktizierte Maßnahmen "als unverhältnismäßige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht" der Jugendlichen«««


Dieses RECHTSGUTACHTEN wird aber nicht von dem »Runder Tisch Heimkinder« / »Runder Tisch Heimerziehung« / »kleine Wahrheitskommssion« / »Truth Commission« unter Schirmherrschaft von Antje Vollmer in Betracht gezogen - und die „Anspruchsgegner“ wollen bestimmt nichts DAVON wissen und werden, warscheinlich, wenn sie garnicht mehr anders können, erzählen nichts DAVON und von den Tatsachen und Fakten, die in diesem RECHTSGUTACHTEN von dem Rechtswissenschaftler und Menschenrechtler Prof. Dr. Erhard Denninger angesprochen und behandelt werden gewußt zu haben.

Unterzeichnet: Ehemaliges Heimkind
( „ehemaliges Heimkind“ der „alten Bundesländer“ der Bundesrepublik Deutschland, also nicht auf der Insel Jersey )

Zitate mit Genehmigung aus privater Quelle.
 
Bitte beteiligt Euch alle an dieser Petition !

.
Bitte beteiligt Euch alle an dieser Petition !

Damit helft Ihr Euch selbst und jedem anderen Heimkinderopfer auch.

AUFRUF: Bitte beteiligt Euch alle an dieser Petition: „Öffentlicher Bußaufruf an die Kirchen in Deutschland“ – „To: Kirchen in Deutschland, evangelisch und katholisch“ @ Öffentlicher Bußaufruf an die Kirchen in Deutschland Dierk Schaefers Blog ( Sign the petition > http://www.petitiononline.com/heimkids/petition.html > http://www.petitiononline.com/heimkids/petition-sign.html ) ( View current signatures > http://www.petitiononline.com/mod_perl/signed.cgi?heimkids )

Hast auch Du schon unterzeichnet ?
 
:orolleyes:

Glaubt denn wirklich jemand, wenn man die Kirche und ihre Angestellten zur Buße und Reue zwingt, dass diese tatsächlich auch so gemeint ist.
Wenn überhaupt gibt es ein paar völlig gleichgültige Phrasen und dazwischen viel blablubb.

Und ganz ehrlich, mir als Betroffenem, würde es durch so ein Ding eher schlechter als besser gehen. Weil es nicht wirklich ernst gemeint ist.

Ich unterzeichne also nicht.
 
Krass finde ich ja was alles im Namen und Deckung der Kirche passiert und da ist noch viel mehr im Arger als man annimmt.
Wer weiß ob die Kinderleichen nicht auch in den Mauern eingbaut sind weil ja platz für den ****** gebraucht worden ist.
Ich verstehe die Menschen nicht die sowas zulassen, da müßen doch mehr Leute involviert gewesen sein, mitgemacht oder sich mit Geld bestechen lassen haben, wie kann ein Mensch über so eine Grausamkeit Empfinden und die Kinder bis zu Ihrem Tot quälen ?
Genau wie das Kind mit den Nadeln? Ich verstehe sowas nicht und für mich gehört da jeder in diese Räume dort eingesperrt und leglich verhungern lassen.
Oder ihnen sonst was Abschneiden oder Quälend bis an ihr lebensende verbringen lassen, Ich bekomm da so einen Hass das es nichtmehr wahr ist.










nur mal so nebenbei:
Intressant auch wenn es hier nun Piätätlos erscheint , wäre es dort hinzufahren und die Energie zu Erforschen, wenn es Materie in form von ( Geistern, Materielles Gedächtniss) gibt müßte es doch heftigst dort sein.
 
Ich weiß nicht ob ich da hinfahren wollen würde. Allein der Umstand zu wissen WAS dort passiert ist, wäre für mich beunruhigend genug, auch wenn sich herausstellen würde, dass dort keine Geister oder Energien oder sonstwas sind.
 
Ich würde auch nicht hinfahren, wer weiß was unser Geist uns vorgaukelt.
Aber naja verstehst was ich meine?
 
für mich gehört da jeder in diese Räume dort eingesperrt und leglich verhungern lassen.
Oder ihnen sonst was Abschneiden oder Quälend bis an ihr lebensende verbringen lassen,

Dann wärest du genauso grausam und unmenschlich wie die Täter.

Würdest du das wirklich wollen?
 
Was ich in meiner Vorstellung denke und tue sind Zweierlei dinge.

Ich bin selbst Opfer und mein Gefühl ist zwischen Leid zu leid, und hass wäre noch ein zu großes gefühl. Ich empfinde Mitleid aber warum?
Glaubst du das diese Menschen irgendwann zur einsicht kommen?
Mann müßte daran glauben das sie irgendwann all die Qualen erleiden was sie Je in ihrem Leben anderen Zugefügt haben.
In der Magie sagt mal Tue nichts was anderen SChadet sonst wirst du es doppelt und Dreifach zurückerlangen,
Im glauben der Religionen heißt es, du wirst qualen erleiden und nicht zum Höchsten aufsteigen.
Aber ehrlich was hab ich als Opfer davon ?
In wirklichkeit könnte ich es ihnen nicht antun weil mein Mitleid mit ihnen zu groß ist aber im inneren wünsche ich ihnen alles an den Hals was nur so vor Unglück überzogen ist.

Denken und Handeln sind zwei verschiedene Dinge verstehst du ?
 
...was in Heimen in der BRD und in der BRÖ 1945-1975 geschah...

.
"KINDERHEIME IN DISKUSSION" - Was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen geschehen ist, ist erschütternd.

Das Gleiche trifft aber auch auf österreichische Heime der „Nachkriegszeit“ zu, mindestens bis Mitte der 1970er Jahre !

»»» Am Dienstag den 12.01.2010 startet ( bzw. startete ) im "ALEX", Offener Kanal Berlin die 14teilige Sendereihe "KINDERHEIME IN DISKUSSION" aus Deutschland und Österreich.

Die nächste Sendung in dieser Sendereihe wird am Dienstag, 19. Januar 2010, wiederum ab 18 bis 19 Uhr, Mitteleuropäische Zeit ( MEZ ) ausgestrahlt.

Zukünftige Sendungen in dieser Sendereihe werden danach, jeweilig, einmal monatlich über Kabel in Berlin und Brandenburg, Dienstags ab 18 bis 19 Uhr ( MEZ ) ausgestrahlt werden und unter dem Sendeformat "TOP MEDIEN - BERLIN" zu empfangen sein.

Immer gleichzeitig sind diese Sendungen auch über den Live-Stream @ http://www.alex-berlin.de/tv im Internet zu sehen.

Der Inhalt jeder zukünftigen Sendung in dieser Sendereihe wird immer in genügend Zeit vorher im Internet, sowohl wie ( für Abonenten ) in Rundmails angegeben werden.

Ab Mittwoch, bzw. „seit Mittwoch 13.01.2010“, werden diese Sendungen auch von der Vereinswebseite http://veh-ev.info/ des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ aufrufbar sein.

Anschließend an jede jeweilige Sending ist sie im Archiv des Senders "TOP MEDIEN - BERLIN" @ http://www.top-medien-berlin.de/content/blogcategory/46/56/ jederzeit mit dem "O-Ton Text" wieder zu finden und wird dort im Archiv auch für immer erhalten bleiben [ dass sich die URL über Zeit ( in den nächsten zehn Jahren ) aber dann auch mal umändert kann, kann auch schon mal vorkommen ]. «««

»»» Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht ein Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird, an dem nicht über geistige und körperliche Mißhandlungen von Kindern berichtet wird

und wir wollen uns als "TOP-TV" in mehreren Sendungen – und auch als "TOP MEDIEN - BERLIN" – dem

Thema „Kinderheim“ zuwenden.

Was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen [ also seit dem Ende des Zweiten Welkrieges und vor dem Mauerfall ] geschehen ist, ist erschütternd.

Misshandlungen sind alltäglich;

die staatliche Aufsicht schaut weg, nimmt alles billigend in Kauf.

Hinweise auf die unerträglichen Zustände in den Heimen werden systematisch ignoriert.

Bereits Ende 1947 stellte eine Sachverständigenkommission im Auftrage des Innenministeriums der englischen Besatzungsmacht zu Jugendfürsorgeeinrichtungen in Westfalen fest
„Unser genereller Eindruck von den Heimen in Deutschland ist, dass es diesen nicht gelingt, die fundamentalen Bedürfnisse der Kinder zu verstehen, und dies war insgesamt besonders in Westfalen der Fall, wo auf allen Ebenen ein auffälliger Mangel an Ideenreichtum in der Behandlung schwieriger Kinder besteht. []

Weiter:
„In der Praxis ist klar, dass ein oder zwei Hauptprinzipien im Betrieb aller Heime akzeptiert werden:
a) dass Kinder beständig überwacht werden müssen,
b) dass ein Kind nicht fähig ist irgendeine Wahl von irgendwelcher Bedeutung ohne Anleitung zu treffen,
c) dass die Einheit im Heim immer die Gruppe und nicht das Individuum ist,
d) dass die Hauptarbeit des Heimes darin besteht, dem Kind das beizubringen, was ihm fehlt und nicht darin, seine bestehenden Fähigkeiten weiter zu entwickeln.“

Was hiermit gemeint ist, wird von anderen schlicht mit den Worten benannt: „Da hat wenigstens Ordnung geherrscht. Aus denen ist dann etwas Ordentliches geworden.“

Die immer lauter werdenden Klagen über die Missstände in den damaligen Kinderheimen sprechen jedoch eine andere Sprache.

Es sind aber nicht nur ehemalige Heimkinder, die schwere Vorwürfe erheben, sondern auf die Missstände wurde auch in von anderen verschiedenen Stellen aufmerksam gemacht.

Es hat Parlamentsuntersuchungen gegeben; die juristische Fakultät der Universität Frankfurt [ RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger vom 8. Juli 1969 ] spricht 1969 in einem Rechtsgutachten davon, dass „in der Heimerziehung die Menschenrechte und die Grundrechte der Zöglinge systematisch missachtet wurden.“

Auch für Heimkinder gilt, wie Prof. Denninger ausführte, die Wertordnung des Grundgesetzes:
„Die staatliche Gemeinschaft ist verpflichtet, bedürftigen Mitbürgern zur Schaffung oder Erhaltung einer menschenwürdigen Existenz Hilfe zu leisten.

Das folgt aus dem Auftrag, die Menschenwürde zu schützen ( Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ) in Verbindung mit der Verpflichtung auf den Sozialstaat ( Art. 20, 28 GG ) sowie auf den Grundsatz der Gewährung gleicher Chancen ( Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 1 GG ).“

Wenn wir heute von Missständen in den Kinderheimen sprechen, dann sind diese am Anspruch des Grundgesetzes zu messen, das 1949, vor jetzt mehr als 60 Jahren, verabschiedet wurde.

Im Dschungel der staatlichen Zuständigkeiten gilt für alle staatlichen Institutionen die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde.
Mangelnde Zuständigkeit ist kein Grund der Entschuldigung und der Untätigkeit !

Dass es die Missstände in den Heimen gegeben hat, wird heute nicht mehr bestritten. Strittig ist jedoch, in welchem Umfang sie vorlagen und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung der Jugendhilfe und Konsequenzen für die ehemaligen Heimkinder, die an den Folgen der unmenschlichen Behandlung bis heute leiden, aufgrund traumatischer psychischer Probleme ihr Leben nicht in den Griff bekamen, an Bildung und Ausbildung oft nicht hinreichend teilhaben konnten, nur schwer, wenn überhaupt, einen Lebenspartner fanden und eine Familie gründen konnten.

Die Heimerziehung hatte Auswirkungen auf ihr ganzes Leben; viele sind daran zerbrochen, viele haben sich am unteren Rand der Gesellschaft notdürftig durchgeschlagen, nur wenigen ist es gelungen, im Berufsleben eine geachtete Stellung zu erlangen.

Anhand von sieben Lebensläufen wollen wir versuchen, die Folgen der damaligen Heimerziehung sichtbar zu machen.

Das Team von "TOP MEDIEN - BERLIN" «««
 
Da hier irgendwie keine Diskussion zu stande kommt, nur freiweg propagiert wird, geh ich mal mein Abo löschen. :orolleyes:
 
EINLADUNG zu Veranstaltung im Österreichischen Parlament !

.
EINLADUNG zu einer freien öffentlichen Veranstaltung im Österreichischen Parlament !

In Österreich brodelt es jetzt auch, genauso wie in Deutschland, und man kann auch dort nicht mehr den Deckel unter Verschluß halten.

Schutzbefohlene „EHEMALIGE HEIMKINDER“ in Obhut der Kirchen und des Staates schwer misshandelt und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet.

Erwachsene vergehen sich an Kindern und Jugendlichen in ihrer Obhut: systemimmanente systematische „institutionelle Kindesmisshandlung“, „institutioneller Kindesmissbrauch“, und „institutionelle Kinderzwangsarbeit“.

Buchlesung aus dem am 1. Dezember 2008 erschienenen Buch von Jenö Alpár Molnár »Wir waren doch nur Kinder ... Geschichte einer geraubten Kindheit« am 5. März 2010 im Österreichischen Parlament in Wien, mit einer darauffolgenden Podiumsdiskussion mit namhaften Wissenschaftlern und Pädagogen aus Deutschland und Österreich.

Für mehr Information zu dieser freien öffentlichen Vereinstaltung, siehe das PDF-Dokument @ http://veh-ev.info/download/Wir waren doch nur Kinder.pdf gespeichert auf der Vereinswebseite des deutschen „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.http://veh-ev.info/ / http://veh-ev.info/index.php?id=1

( Der deutsche „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ hat auch ein für alle Leute in der ganzen Welt zugängliches DISKUSSIONSFORUM @ http://www.vehev-forum.de/ ( besonders auch für „ehemalige Heimkinder“ aus der ganzen Welt ! ) )

Jeder ist willkommen bei der Veranstaltung am 5. März. 2010 in Wien; Besucher aus Deutschland sowohl wie aus anderen Ländern auch !


Wenn auch Ihr Euch persönlich DORT HIN begebt, könnt Ihr ja vielleicht AUCH DORT in Person an der Diskussion teilnehmen – Fragen stellen und Antworten bekommen. Zumindest aber könnt attentiv zuhören und vielleicht noch etwas hinzu lernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben