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oe24.TV: Trotzdem haben Sie lange der Polizei nicht mitgeteilt, dass Sie ein Video von der Russin haben. Warum haben Sie geschwiegen?
Markovic: Die Behörden wissen den konkreten Grund, warum ich nichts vom Video erzählt habe. Näher möchte ich mich dazu nicht äußern. Da gibt es Gründe, warum ich das nicht mit der Öffentlichkeit teilen möchte.
oe24.TV: Waren Sie deshalb misstrauisch gegenüber der Russin? Sie haben sie sogar versteckt mit dem Handy gefilmt?
Markovic: Ja, ich wollte mich einfach absichern, wir hatten ja keinen Maklervertrag. Ich hab’ befürchtet, dass ich letztlich nicht gebraucht werde.
;-)Der Mitgliederschwund der SPÖ von 700.000 Mitgliedern im Jahr 1986 auf dzt.180.000 lag wohl auch an Kurz,immerhin wurde er ja ´86 geboren.SPÖ- Matznetter macht ÖVP-Chef Kurz für finanzielle Misere verantwortlich quelle-krone
Straches Sicherheitsleute für grobe Fälle wurden während ihrer Arbeit selbst bespitzelt.
Vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT). Und den Freiheitlichen …
Die Vorsitzende der SPÖ hat gestern ein ORF- Interview der unangenehmen Art erlebt.geheime Mitschnitte aus einer internen Betriebsversammlung
Zwar im negativen Sinn,aber doch.was strache macht ist profi-liga.
so ist es. wir wissen es alle.Das der nicht einfach die Eier hat und sagt, ja ich hab meine Macht missbraucht und nur auf eigene Vorteile gehandelt, ist nur mehr erbärmlich.
Wieder mal der interne Maulwurf, "Parteifreund", oder vielleicht gar jemand aus dem Umfeldund wer hat das überhaupt aufgezeichnet?
;-) Jo,echt schwierige Frage.Warum benötigte die Ibiza-Bande die Dienste eines Tontechnikers?
;-) und strafbar? Fernsehverbot.... mind. 1 Wochekokain-waage(!)
Bekanntes Zahlungsmittel für "Spitzel" mit Kontakten zum Milieu,zumal es auch anonymer istEbenso stellte die Kripo eine größere Menge Kokain bei einer Haudurchsuchung bei einem Polizeispitzel und möglichen Mittäter von Detektiv H. in Salzburg sicher.
....der so frei von der Leber weg aus dem Bericht einer Verschlussakte des Bundeskriminalamts "zitiert",sei noch angemerkt....Leiter der Investigativplattform "Fass ohne Boden"
Der Richter bekundete in seiner Begründung, dass es sehr wohl zulässig sei S. in die Nähe des Rechtsextremismus rücken zu dürfen, war er doch Teilnehmer des umstrittenen Treffens von Rechtsextremisten in Linz zum Thema „Verteidiger Europas --quelle-
Klage-Pilz startet SpendenaufrufDenn der Gesamtumfang der Klage inklusive der begehrten Urteilsveröffentlichung belaufe sich auf mehr als 900.000 Euro,
Das wird je nach Gerichtsstandort (D,A) anders bewertet......(man darf in D strafrechtlich kein heimlich aufgenommenes video - zur gänze - veröffentlichen, nur wenn es "überragendes öffentliches interesse gibt",
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hingegen sah das ganz anders......Die Hamburger Staatsanwaltschaft will gegen dessen Verbreiter nicht ermitteln, weil das Video in Spanien gedreht wurde und die Verbreitung in Deutschland nicht strafbar sei.
Die Weitergabe des Videos bleibe wegen Verstößen gegen das Zivilrecht, das Urheberrecht und Paragraph 120 Absatz 2 österreichisches Strafgesetzbuch, der heimliche Tonaufnahmen verbietet, rechtswidrig.
Das Gericht hat in zweiter Instanz dem FPÖ-Politiker Johann Gudenus recht gegeben, der den Wiener Anwalt Ramin M., der als Drahtzieher des Videodrehs gilt, auf Unterlassung verklagt hatte.
Dem Anwalt wird untersagt, das gesamte, sechs bis sieben Stunden lange Video ganz oder in Teilen zu verbreiten.
Ob dieses OGH Urteil (und andere Teile des vorangegangenen Urteils vom OLG) nun rechtskräftig ist, oder ev. nicht auch noch angefechtet wird,Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine vom ehemaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus erwirkte einstweilige Verfügung gegen jenen Wiener Anwalt, der als mutmaßlicher Hintermann des Ibiza-Videos gilt, in weiten Teilen aufgehoben.
Demnach war die Veröffentlichung durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt.
....... sei jedoch weiterhin untersagt, Ton- und Bildaufnahmen des ehemaligen FPÖ-Klubobmannes herzustellen, wenn sich dieser nicht in der Öffentlichkeit befindet.
Der OGH hält ferner fest, dass damit keine abschließende Aussage über die Rechtmäßigkeit der historischen Aufnahme des Videos getroffen worden sei. -quelle-
Über das Video (inhaltlich) diskutieren kann man,aber in der Sache und im Umfang ist das in etwa so, als würde man einen Kinofilm für gut/schlecht werten,nachdem man bloß den Trailer gesehen hat.