Wie wäre es eigentlich mit einem AfD-Verbotsverfahren? Darüber musste ich dieser Tage mit verschiedenen Leuten sprechen. Alle von ihnen waren (genau wie ich) strickt gegen die AfD eingestellt, aber die Ansichten die sie zu einem möglichen Verbotsverfahren hatten waren fast ebenso undemokratisch wie sie es der AfD zusprechen wollen.
Daher habe ich mich nochmals schlau gemacht wie in Deutschland ein Parteiverbotsverfahren abläuft. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu einen recht eindeutigen Text verfasst, Kurzfassung:
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht; hinzu kommen muss eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt.
http://www.bundesverfassungsgericht...otsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html
Eindeutiger geht es ja nicht.
Und jetzt mal auf die AfD geschaut, was trifft bei ihr dabei zu?
- Ist die Partei undemokratisch? Imho nein, sie haben dieses Wochenende z.B. wiedermal einen Bundesparteitag abgehalten auf dem in demokratischen Verfahren die beiden neuen Parteivorsitzenden gewählt wurden (http://www.tagesspiegel.de/politik/...-parteichef-neben-joerg-meuthen/20662506.html). Außerdem sitzen sie im Bundestag und beteiligen sich (bis jetzt ) im Rahmen der dortigen Regeln an den demokratischen Verfahren.
- Gefährdet sie den Bestand der Bundesrepublik Deutschland? Keinesfalls.
- Verbreitet sie verfassungsfeindliche Ideen? Grenzwertig. Die allermeisten Mitglieder bewegen sich hier auf einem schmalen Grat, manche überschreiten ihn, manche nicht. Dieser Punkt ist ein Grund zur Beobachtung der Partei, aber wie man sieht nicht für ein Verbotsverfahren.
- Vertritt sie aktiv eine kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung? Nein. Sie haben sich z.B. ordnungsgemäß an der Bundestagswahl beteiligt.
Fazit: für ein Verbotsverfahren ist rein rechtlich kein Grund zu sehen.
Aber: auf Grund der verbreiteten Meinungen und Stimmungsmache sorgt sie natürlich für Unruhe in der Bevölkerung. Das ist aber eben das politische Miteinander in einem demokratischen Land. Man muss die Meinungen anderer respektieren, sagen uns schon unsere Eltern.
Wer nun also ein Verbotsverfahren pauschal fordert, kennt aus meiner Sicht die in Deutschland geltenden Grundregeln nicht und sollte sich selbst mit eben diesen näher beschäftigen. Diejenigen sind imho nicht besser als die AfD. Erst recht nicht wenn sie mit Kraftausdrücken (wie ich sie in den letzten Tagen wiederholt dazu gehört habe) für Unruhe im Land sorgen. Kraftausdrücke haben in einer Demokratie nichts verloren.
Wie kann man diese Partei also dann "loswerden"? Imho am ehesten durch inhaltliche Auseinandersetzung mit ihr und ihren Anhängern, so schwer es auch manchmal fällt, sowie dadurch, dass man ihren Anhängern die Ängste nimmt die sie dazu treibt diese Partei zu wählen. Und das geht nicht kurzfristig, ich fürchte wir müssen noch sehr lange mit dieser Partei leben.