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Er -wollte- vor Gericht,indem er der Vorschlag der Justiz zu einer Abschlagzahlung ablehnte,die in seinem Verständnis einem Schuldeingeständnis gleichgekommen wäre.
Wahrscheinlich kommt eh nix raus dabei,außer dass der Steuerzahler noch weiteres Geld bezahlen darf,indem er die nicht unerheblichen Kosten
(24 Ermittler,100 befragte Zeugen,2000 Seiten Ermittlungsakten,Prozess/Anwaltskosten) trägt.
Wenn´s um´s verletzte Ego von Rechtsanwälten geht,dann ist denen doch um des Bürgers Geld, nix zu teuer.