Im April des Jahres 2005 waren in Deutschland insgesamt 281 Medien bundesweit nach § 131 StGB beschlagnahmt worden. Dies bedeutet, dass diese Medien auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich sind. Das Hauptargument für Beschlagnahmungen dieser Art ist der "Jugendschutz" in Deutschland. Nun muss man hierbei beachten, dass alle der 281 Medien, die bundesweit eingezogen wurden, ohnehin erst ab 18 Jahren freigegeben, teilweise sogar "indiziert" waren. Ist ein Medium indiziert so bedeutet dies, dass es in Deutschland nicht öffentlich beworben werden darf. Für dieses Medium gibt es also keine Plakate, keine Trailer oder keinerlei andere Hinweise in der Öffentlichkeit, dass dieses Medium überhaupt existiert. Die Videotheken, die diese Medien an Erwachsene verleihen oder ein Geschäft das diese Medien verkaufen möchte, muss hierfür einen separaten Raum haben, der nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden darf. Insofern kann ein generelles Verbot schlecht mit dem Jugendschutz begründet werden, da den Jugendlichen das Medium überhaupt nicht zugänglich gemacht wird.
Diese Medien sind in Deutschland beschlagnahmt, nicht jedoch in den europäischen Nachbarländern und erstaunlicherweise noch nicht einmal in den Vereinigten Staaten. Einige der hier verbotenen Filme haben in Italien und in den USA Kultstatus erreicht und sind tatsächlich ein anerkanntes, kulturelles Gut, welches man dort sogar in speziellen Museen bewundern darf. Manche der bei uns eingezogenen Filme laufen sogar im ausländischen Fernsehen (!) oder sind auch für Jugendliche freigegeben. Leider darf ich die betroffenen Filme nicht beim Namen nennen, sonnst werde ich von den deutschen Saubermännern wahrscheinlich geteert und gefedert, verklagt und verurteilt, verbannt und entfernt... Na gut: Aus Deutschland verbannt zu werden ist ja nicht unbedingt eine Strafe.
Wie kann es sein, dass in bestimmten Ländern Filme zu Meilensteilen und kulturellen, künstlerisch wertvollen Werken erklärt und hier einfach generell verboten werden? Wie kann es sein, dass eine Handvoll "Erleuchteter" entscheiden kann, was in deutschen Wohnzimmern gesehen wird und was nicht? Mit welchem Recht werden Medien, die nicht gleich beschlagnahmt werden, zensiert? "Eine Zensur findet nicht statt." (Artikel § 5, GG) Wie man aber eindrucksvoll sehen kann, werden erwachsenen Menschen trotzdem Informationen vorenthalten. Als Unterpunkt ist noch folgendes zu beachten: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." In diesem Kontext fällt das "Gesetz zum Schutze der Jugend ja eigentlich raus, weil ich bereits anmerkte, dass hier letztendlich Filme für Erwachsene (und nicht für Jugendliche) den Erwachsenen vorenthalten werden. Ginge es lediglich um den Jugendschutz, so würde eine Indizierung des Mediums vollkommen ausreichen. "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze [...]", ist der entscheidende Zusatz, der dieses Grundrecht eigentlich komplett entschärft. Weil jede Regierung mit einer Mehrheit im Grunde irgendwelche Gesetze erlassen kann, ist dieser Artikel des Grundgesetzes eigentlich völlig für den Ar(zensiert), um es mal salopp auszudrücken. Dieses Grundrecht existiert nur auf dem Papier. Ich weiß, ihr wollt wissen von welchen Medien ich spreche: Nun, als erwachsene Menschen habt ihr gemäß § 5 Grundgesetz natürlich das Recht auf Informationen darüber, welche Informationen ihr nicht haben dürft. Zu diesem Zweck müsst ihr eine Infobroschüre der BPjM bestellen (!), die vierteljährlich erscheint und haarklein auflistet, welche bösen Medien in Deutschland indiziert oder beschlagnahmt sind. Um zu erfahren, was ihr nicht erfahren dürft, dürft ihr dann auch noch 11,00 Euro bezahlen (für ein Einzelexemplar). Ihr könnt den Wisch auch als Email abbonieren - aber bildet euch nicht ein, dass es deswegen günstiger zu erwerben wäre. Zum Glück sind wir Privatpersonen und können uns aussuchen, ob wir auch noch dafür blechen wollen, dass man uns etwas verbietet. Videotheken und Händler, die Medien (Datenträger, DVDs, Videofilme, Tonträger oder Druckschriften) anbieten möchten, müssen diese Broschüre griffbereit haben und dürfen selbstverständlich auch ein wenig Geld dafür bezahlen.