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Der deutsche Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde in Berlin nun zu einer Haftstrafe wegen versuchten Betrugs verurteilt. Vorausgegangen waren Streitereien mit der taz, die zu einer versuchten Domainpfändung führten. Gravenreuth gilt als einer der Erfinder des Abmahnunwesens, das Urteil führte zu Freudenkundgebungen in vielen Internetforen...
Sich als Anwalt mit Rechtsunkenntnis zu rechtfertigen (!) kommt nicht gut. Also ich empfinde durchaus Sympathien für die Richterin, ein guter Tag für das Internet in Deutschland würde ich sagen...
Und wieder hats ihn erwischt. Diesmal 14 Monate. OHNE Bewährung. Es geschehen Zeichen und Wunder. Auch diesmal lustig: Er wollte sich mit dem in seiner Kanzlei herrschenden Chaos rauswinden.
Er hat noch Chance dagegen vorzugehen, inwiefern das was bringen würde ist unklar.
Hier der Artikel: heise online - 17.09.08 - Abmahnanwalt zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt
Ich spendiere eine Runde Bier. Hoffen wir mal er muß sich häufiger in der Knastdusche nach einem Stück Seife bücken
Jetzt ist es rechtskräftig - die Revision wurde abgelehnt und das Ersturteil sogar noch verschärft. Statt versuchtem ist es jetzt vollendeter Betrug, und da die Richter dem Angeklagten "keine positive Legalprognose" bescheinigen können, gibts auch keine Bewährung. Gravenreuth muß also für 14 Monate hinter Gitter - da das länger als ein Jahr ist, dürfte er damit sogar seine Anwaltszulassung verlieren.