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Zu der Sache, dass e-Smoker überall "dampfen" dürfen: Ich finde es nicht okay, denn woher soll ich von weitem erkennen, ob es sich um eine e-Cigarette oder um eine herrkömmliche Zigarette handelt? Okay, zugegeben, die e-Cigarette wird nicht kleiner mit jedem Zug, aber das kann ich ja nicht auf Anhieb erkennen. Rauchverbot ist meines Erachtens Rauchverbot - egal ob herrkömmlich oder elektrisch!
...... 18. April 2007 durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen entschieden, dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen sind.
Für das Inverkehrbringen sind arzneimittelrechtliche (z. B. Zulassungspflicht) und medizinprodukterechtliche Regelungen zu beachten