yop
Hab mal ein bissl gestöbert
Infektionsschutzgesetz oder IfSG/ §20
§ 20 Abs. 6 IfSG:
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.
Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.
Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
§15 (2) des IfSG, welcher durch §20(6) angesprochen wird, ermächtigt das Bundesgesundheitsministerium eine Verordnung zu beschließen, ohne den Bundesrat konsultieren zu müssen, welche dann ein Jahr gültig sein darf.
Verordnungen gelten in der Regel sofort nach Beschluss oder einem in ihnen festgesetzten Datum.
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Aber man kann sich wehren.....
Es ist "keine" klinisch schwere Verlaufsform gegeben und damit macht sich jeder, der die Schweinegrippeimpfung verabreicht oder dies versucht, nach § 224 StGB Abs.1 Nr.1 strafbar und kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
§ 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung):
Wer die Körperverletzung......
1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
.....begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren,
in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Schon der Versuch ist strafbar.
Mehr über etwaige Wehrmöglichkeiten gibts hier....
http://nichtsals-diewahrheit.de/?p=147
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mfg.v