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urheberrecht.. oder wie man menschen geld abluxt

ROFL :olol: Die MPAA hat ja ein "University Toolkit" herausgegeben, das es Universitäten erleichtern soll, ihre Studenten zu überwachen (und das möglicherweise eine Hintertür enthält). Nun ja, das Teil basiert auf Xubuntu, die MPAA hat sich aber bei mehrfachen Nachfragen geweigert, den Source Code herauszugeben. Nun hat einer der Entwickler ihrem Provider eine DMCA Anzeige geschickt, daß das Toolkit das Urheberrecht verletzt - es wurde entfernt.

Link: http://www.boingboing.net/2007/12/03/mpaas-university-wir.html

Jetzt schmecken sie ihre eigene Medizin :otwisted:
 
Mit dem Jahreswechsel wurde auch das Urheberrecht verschärft. So müssen private Betreiber einer Homepage mit einer Anzeige rechnen, wenn sie private Videoaufnahmen mit lizenzierter Musik auf ihrer Webseite wiedergeben, ohne die Rechte dafür von der Gema erworben zu haben.
Privatkopien sind in kleinem Umfang weiterhin erlaubt. Jedoch darf der Inhaber seine kopiergeschützten Medien nicht mehr vervielfältigen. Wer den Kopierschutz umgeht, begeht eine Urheberrechtsverletzung und das kann mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.
Wer "offensichtlich rechtswidrige" Quellen zum Download nutzt, begeht ab diesem Jahr eine Straftat. Das Downloaden war nach dem alten Urheberrecht noch erlaubt.
http://www.stern.de/computer-technik/computer/:Urheberrecht-Finger-Quellen/606580.html
 
Mit dem Jahreswechsel wurde auch das Urheberrecht verschärft. So müssen private Betreiber einer Homepage mit einer Anzeige rechnen, wenn sie private Videoaufnahmen mit lizenzierter Musik auf ihrer Webseite wiedergeben, ohne die Rechte dafür von der Gema erworben zu haben.
Hat mich eh gewundert, dass ausgerechnet die ganzen Pseudo-Karaoke-Sänger (denn echte Karaoke-Sänger singen ja wenigstens selber) keine Abmahnung bekommen haben.

Allen voran natürlich die "Herzchen" der Nation: Lynne & Tessa (haben es mit ihrem Synchron-Lippen-Rumgealber sogar bis ins Fernsehen geschafft):
http://www.lynnetessa.de/

Und wer auf der Seite mal rechts nach oben guckt, wird das Copyright entdecken, welches den Inhalt von Lynne & Tessa schützt... :roll: Die verdienen echt die Abmahnung. Hoffe die zahlen, bis sie alt und grau sind. :otwisted:
 
w00000000000000000000t ?

Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit ??
Da könnt ich schon wieder...
 
Einige italienische Juristen sind der Meinung, dass die italienische Regierung das Verteilen von MP3s mit einem vor kurzem im Parlament verabschiedeten Gesetz legalisiert hat. Ein Fehler in der Gesetzesformulierung soll das legale Tauschen von Mp3s ermöglichen.
http://www.maclife.de/index.php?module=Pagesetter&func=viewpub&tid=1&pid=6242

muah,,, man muss halt nur die Lücken finden :otwisted:
 
Wieder mal ein Fall, wo die Volksvertreter die Technik nicht verstehen - ausnahmsweise halt zum Vorteil der Konsumenten... (in Deutschland ist es ja normal umgekehrt)
 
web tv, hört sich schön an, und die möglichkeiten wären da. aber das meiste, was da so gestreamt wird, ist immer noch illegal.
die frage ist, macht sich der nutzer auch strafbar?

Naja nach dem Untergang von Stage6 leider nicht mehr wirklich relevant.
Veoh schön und gut, aber in Sachen Qualität und max. 5min Videos.. ganz klar keine Alternative. Schade eigentlich bin sicher nicht der Einzige der Stage6 hinterhertrauert.

R.I.P Stage6
 
Ein auf einer Internetseite veröffentlichtes Gedicht unterliegt dem Urheberrecht. Dies entschied das Oberlandesgericht im Saarland und entsprach so der Klage einer Frau, deren auf einer Internetseite veröffentlichtes Gedicht kopiert worden war.Eine Besucherin der Seite hatte das Werk kopiert und auf der eigenen Seite eingefügt. Die Klägerin klagte daraufhin wegen Verletzung des Urheberrechtes.Die Frau, die das Werk kopiert hatte, darf dieses nicht auf ihrer Internetseite belassen.
News - Lyrik auf der Website unterliegt Urheberrecht - CHIP Online

ist doch irgendwie klar, wäre es so schlimm gewesen eine Anfrage zu machen ob man das Gedicht benutzen darf... grummel
 
Ein heute im Bundestag verabschiedetes Gesetz schränkt die Abmahnungebühren auf maximal 100 Euro ein. Allerdings nur, wenn es sich um sowas wie Bagatellen handelt. Z.B. die Kopie eines Textes einer Webseite auf der eigenen Webseite unterzubringen ohne auf Quellen oder Rechteinhaber zu verweisen oder/und diesen zu fragen. Mit weiterhin hohen Abmahngebühren müssen P2P-Nutzer rechnen.

Geistiges Eigentum und Abmahnungen 100 Euro Höchstgebühr - Computer - sueddeutsche.de

Find ich mal eine gute Idee :oexclaim:
 
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