Hi Simone,
haste das schon gewusst? Ich find das den Hammer!!!
Was der Provider künftig speichern soll
Das Gesetz zur Speicherung von Telekommunikationsdaten soll die Erfassung aller Daten sichern, die beim Surfen, SMS-Schreiben und Telefonieren entstehen. Der Bundesrat lehnte jetzt eine weitere Verschärfung des Gesetzentwurfes ab. Doch die geplante Vorratsdatenspeicherung sieht auch so eine umfangreiche Überwachung vor
Schon heute werden unter bestimmten Voraussetzungen Telefondaten von Bürgern gespeichert. So dürfen Provider und Telefonfirmen die Verbindungsdaten ihrer Kunden sichern, von denen die Höhe der Rechnung abhängt. Das sind zum Beispiel die angerufenen Nummern und die Länge des Gesprächs. Alle anderen Daten müssen sofort gelöscht werden.
Die Kunden können außerdem verlangen, dass Telefonnummern gekürzt gespeichert werden, so dass Rückschlüsse nicht möglich sind, oder dass die Daten nach Versand der Rechnung umgehend gelöscht werden. Ansonsten dürfen die Rechnungsdaten auch heute schon sechs Monate gespeichert werden – in der Praxis beschränken sich die Telefonanbieter allerdings meist auf höchstens drei Monate
Neuregelungen bringen deutliche Verschärfung
Die Neuregelungen, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollen, gehen darüber weit hinaus. Dann sollen alle Daten auf Vorrat gespeichert werden. Bisher ist es zum Beispiel nicht erlaubt, die Daten von Pauschaltarifen zu speichern – weil diese nicht für die Abrechnung notwendig sind. Das betrifft alle Kunden, die Flatrates für Internet und Telefon nutzen. Auch E-Mail-Informationen werden bisher nicht erfasst. In Zukunft werden demnach alle Daten gespeichert, die mit einer Verbindung zu tun haben – und zwar in jedem Fall sechs Monate lang.
Internet:
Gespeichert werden sollen ein halbes Jahr lang alle Daten, die beim Surfen im Internet anfallen. Das sind Online-Zugangsdaten wie die IP-Adresse, über die jeder einzelne Rechner im Internet eindeutig identifizierbar ist. Außerdem werden der Beginn und das Ende der Internetnutzung festgehalten.
E-Mail:
Alle Anbieter von E-Mail-Diensten müssen in Zukunft bestimmte Daten ihrer Kunden festhalten. Dazu gehören die IP-Adresse des Absenders und die Mailadressen von Sender und Empfänger. Außerdem wird gespeichert, wann der Postfach-Besitzer auf dieses zugegriffen hat, zusammen mit der IP-Adresse.
Telefon:
Telefonanbieter müssen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses ein halbes Jahr lang speichern. Außerdem werden der Beginn und das Ende der Verbindung festgehalten. Beim Telefonieren über das Internet wird außerdem die IP-Adresse protokolliert.
Handy und SMS:
Für Telefonate via Handy gelten die gleichen Regeln wie bei Festnetztelefonaten. Nur wird dabei zusätzlich der Standort des Anrufers festgehalten. Das heißt, es werden Daten gespeichert, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle ableiten lässt. Protokolliert wird auch der Versand jeder einzelnen SMS mit Absender– und Empfängernummer sowie Zeitpunkt.
Inhalt der Kommunikation bleibt außen vor
Nicht festgehalten wird jeweils der Inhalt der Kommunikation – also etwa das, was in einer E-Mail steht oder was jemand am Telefon erzählt. Justizministerin Brigitte Zypries hat dies so erklärt: „Es wird quasi nur der Briefumschlag erfasst“ – und nicht der Brief selbst. Kritiker bemängeln allerdings, dass man auch Rückschlüsse auf den Inhalt schließen kann, wenn man den Empfänger oder Angerufenen kennt. Ein Beispiel: Jemand schreibt eine E-Mail an eine Beratungsstelle für Alkoholiker.
Zugriff auf die gespeicherten Daten sollen Polizei und Staatsanwaltschaft nur zur Verfolgung sogenannter erheblicher Straftaten und nur mit richterlicher Anordnung haben können. Allerdings soll das auch dann möglich sein, „wenn die Straftaten mittels der Telekommunikation begangen werden“, so Ministerin Zypries. Damit gilt die Regelung auch für weniger schwere Straftaten wie das illegale Tauschen von Filmen oder MP3s über das Internet.
Liebe Grüße
Volker