In beiden Ländern ist es eine Straftat.
Falsch.
Du irrst hier, ich werde nun hier versuchen dies zu widerlegen.
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USA-Rechtslage
Ist dir der -Patriot Act- bekannt ?
Hier Auszüge daraus,die aufzeigen was alles möglich und erlaubt ist.
Die Bestimmungen des Patriot Acts erlauben US-Behörden wie dem FBI, der NSA oder der CIA nicht nur den Zugriff ohne richterliche Anordnung auf die Server von US-Unternehmen. Auch ausländische Töchter sind nach dem US-Gesetz verpflichtet, Zugriff auf ihre Server zu gewähren; selbst dann, wenn lokale Gesetze dies untersagen.
Auf Anordnung des FISC, eines Gerichts, dessen Sitzungen und Urteile geheim sind, werden seit 2003 alle Bestands- und Verkehrsdaten von internationalen Nutzern durch die Telefongesellschaften und seit 2007 die der US-amerikanischen Internetunternehmen an die NSA übermittelt.
http://www.justice.gov/archive/ll/highlights.htm
Der öffentliche Streit geht lediglich darum -ob,wann und an Wen, diese Daten weitergegeben werden dürfen.
Das Abhören und die Speicherung der Daten,aus US-Sicht im
Rest der Welt als "Spionage" tituliert; ist völlig durch den Patriot Act gedeckt,ja sogar -verpflichtend-ob das nun Angie & Co passt oder nicht.
Die Empörung bezog sich seitens der div. Regierungen ja auch nicht auf´s ausspähen der Bürger,sondern wurde erst groß,als man vernahm,dass
auch die Regierungsspitzen davon nicht ausgenommen sind.
Auch kein Gesetzesbruch an sich,sondern ein Verstoß gegen die internationale diplomatische Etikette....schlechtestenfalls.
Der "Tenor" war ja ....-Mit Freunden tut man das nicht- und nicht "Hier wird gegen bestehendes Recht und Gesetz verstoßen"
Wohl aus gutem Grund,denn warum dem so war,folgt im unteren Abschnitt.
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Deutschland- Rechtslage
Warum es auch in Deutschland keinen Rechtsverstoß darstellt,sollte die dt. Regierung wissen.
Tut sie das nicht,zeugt es entweder von deren Geschichtsunkenntnis,
oder sie belügt euch einfach.
Bei Merkel würde ich das noch verstehen,da sie ja bekanntlich unter anderen politischen Umständen aufwuchs und sie mit "Neuland" so ihre Probleme hat.
Für ihre "Berater" gilt das nicht,diese sollten wissen,was Adenauer 1950 auf den Weg brachte.....
....dass jeder alliierte Militärbefehlshaber bei einer unmittelbaren Bedrohung das Recht habe, "Schutzmaßnahmen" zu ergreifen - ein schwammiges Plazet, das den westlichen Mächten freien Handlungsspielraum signalisierte.
.....spätere Bundeskanzler erweiterten,bis heute nicht geändert oder widerrufen wurde und daher -noch- gültig ist.
1968// Anderung-Grundgesetz-Artikel 10: In Absatz 2 hieß es fortan (und heißt es bis heute): "Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird (...)". Der Rechtsweg wird zudem ausgeschlossen. Das bedeutet: Bespitzelte müssen nicht informiert werden - und haben auch keine Möglichkeit, zu klagen. Historiker Foschepoth hält diese Ergänzung für fatal: "Es gibt kein Grundrecht mehr auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses"
Fazit....
Auf dieser Basis installierten die Vereinigten Staaten ihr Spionage-System
Echelon bis 2004. Die Zusicherung ist bis heute nicht widerrufen oder eingeschränkt.
Hier der Artikel dazu.....
Konrad Adenauer erlaubte US-Geheimdienst das Schnüffeln - Politik - Süddeutsche.de
Tjo, welche Entschuldigung den Politikern da nun bleibt, ist in den Comments schon bestens beschrieben und da ich es nicht treffender formulieren könnte,übernehme ich es mal...... Zitat- "Ich habe nichts davon gewußt, ist eine alte deutsche Ausrede."
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Übrigens,auch wenn das Leben in den USA scheinbar seinen gewohnten Gang nimmt und alles "easy" erscheint,befinden sich die USA seit
3. September 1783 eigentlich permanent im Kriegszustand,der es ihnen eben auch ermöglicht solche Gesetze zu installieren.
Wurde zwar
wieder mal ein etwas längerer Beitrag,aber gute (Er) Klärungen brauchen nun mal ihren Platz;-)
vt