da bin ich morgen schon gespannt, wie das alles zustande kam, und vor allem wie es zur schnellen änderung kam.
(zur erinnerung, es geht um einen abänderungsantrag zum epidemiegesetz.)
weil:
artikel von heute, 16:30 uhr:
Polizei soll in Wohnung kontrollieren dürfen
auszug:
"Festgeschrieben wird eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Damit können diese neben den Gesundheitsbehörden beispielsweise die Einhaltung von Verpflichtungen der Absonderung kontrollieren. In den Erläuterungen werden als „sonstige Gebäude“ all jene Gebäude definiert, „die keine Betriebe bzw. keine Betriebsstätten sind; unter anderem auch der private Wohnbereich“."
dann, nur 1 stunde später, um 17:32 uhr:
Polizei darf doch nicht in Wohnungen kontrollieren
auszug:
"Der entsprechende Abänderungsantrag wurde heute Abend noch einmal geändert. Nunmehr wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn das zu Coronavirus-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Wohnbereich darf hingegen nicht betreten werden. Beschlossen wird das Ganze morgen."
welcher wahnsinnige ist überhaupt auf die idee gekommen... war's der kurz *knurr*.. ich tippe auf den kurz.
corona hin oder her - das ist genau der schritt zu weit.
(zur erinnerung, es geht um einen abänderungsantrag zum epidemiegesetz.)
weil:
artikel von heute, 16:30 uhr:
Polizei soll in Wohnung kontrollieren dürfen
auszug:
"Festgeschrieben wird eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Damit können diese neben den Gesundheitsbehörden beispielsweise die Einhaltung von Verpflichtungen der Absonderung kontrollieren. In den Erläuterungen werden als „sonstige Gebäude“ all jene Gebäude definiert, „die keine Betriebe bzw. keine Betriebsstätten sind; unter anderem auch der private Wohnbereich“."
dann, nur 1 stunde später, um 17:32 uhr:
Polizei darf doch nicht in Wohnungen kontrollieren
auszug:
"Der entsprechende Abänderungsantrag wurde heute Abend noch einmal geändert. Nunmehr wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn das zu Coronavirus-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Wohnbereich darf hingegen nicht betreten werden. Beschlossen wird das Ganze morgen."
welcher wahnsinnige ist überhaupt auf die idee gekommen... war's der kurz *knurr*.. ich tippe auf den kurz.
corona hin oder her - das ist genau der schritt zu weit.